Bedingungen Vermietung & Veranstaltungen The Old Man – The Old Man Boardsports
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1. DEFINITIONEN

  1. „The Old Man“: Eberhardt Asian Art BV, firmierend unter dem Namen „The Old Man“, seine Mitarbeiter, Ausbilder und/oder das Management. Der Alte Mann kann auch als Vermieter und Unternehmer angesehen werden.
  2. „Mieter“: eine oder mehrere mit dieser Person verbundene Personen, die gemeinsam mit dieser Person oder im Namen dieser Person die von The Old Man bereitgestellten Materialien nutzen.
  3. „Teilnehmer“: eine oder mehrere Personen, die an einer von The Old Man organisierten Veranstaltung teilnehmen.
  4. „Aktueller Wert“: der Neupreis des Artikels zum Zeitpunkt der Beschädigung/des Verlusts, abzüglich der Wertminderung aufgrund des Alters und des Zustands des Materials.

2. ALLGEMEINES

  1. Diese Miet- und Veranstaltungsbedingungen gelten und sind verbindlich für alle Vereinbarungen über die Vermietung von Material und in diesem Zusammenhang zu erbringende Arbeitsleistungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen von The Old Man.
  2. Der Verleih der Ausrüstung steht allen Personen offen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für 16- und 17-Jährige besteht die Möglichkeit, Ausrüstung auszuleihen, allerdings ist dann die ausdrückliche Genehmigung der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich.
  3. Die Teilnahme an organisierten Veranstaltungen von The Old Man steht allen Personen über 18 Jahren offen. Teilnehmen können auch 16- und 17-Jährige. Sollte dies der Fall sein, wird dies in den Informationen zur Veranstaltung ausdrücklich angegeben. Die Teilnahme von 16- und 17-Jährigen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
  4. Der Verleih von Ausrüstung und die Teilnahme an von The Old Man organisierten Veranstaltungen für Personen unter 16 Jahren ist nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten möglich.
  5. Wenn The Old Man es für erforderlich hält, kann von den oben genannten Altersgrenzen und Bedingungen abgewichen werden.
  6. Von diesen Miet- und Veranstaltungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind für The Old Man nur dann verbindlich, wenn sie von The Old Man ausdrücklich angenommen und schriftlich bestätigt wurden.
  7. Mietbedingungen des Mieters gelten nicht, es sei denn, diese werden von The Old Man ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt.
  8. Für diese Miet- und Veranstaltungsbedingungen gilt niederländisches Recht.

3. AUSRÜSTUNGSMIETE

  1. Zu Beginn der Mietzeit übergibt The Old Man das Material an den Mieter.
  2. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit.
  3. Alle Mieten müssen im Voraus bezahlt werden, inklusive einer Kaution.
  4. Der alte Mann kann das Tragen eines Schutzes verlangen.
  5. Der/die Mieter und/oder Teilnehmer müssen bei guter Gesundheit sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen ist, wenn er/sie unter Nacken- oder Rückenproblemen leidet, schwanger ist, Herzprobleme hat oder hatte, unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen und/oder Alkohol steht. Es liegt in der Verantwortung des Mieters und/oder des Teilnehmers, zu entscheiden, ob sie teilnehmen können oder nicht. Im Zweifelsfall hat The Old Man jederzeit die Möglichkeit, den/die Mieter und/oder Teilnehmer abzulehnen.
  6. Mieter und/oder Teilnehmer erklären mit ihrer Unterschrift, dass sie auf eigene Kosten und Gefahr Materialien und Zubehör mieten.

4. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter erklärt, die gemieteten Materialien und Zubehörteile bei Vertragsende in gutem Zustand zurückzugeben.
  2. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ohne Wissen und Erlaubnis von The Old Man erfolgt innerhalb von 24 Stunden eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei.
  3. Auch für die Zeit der Überschreitung ist die Miete zu zahlen.
  4. Bei Nichtzahlung schuldet der Mieter zusätzlich zum Mietpreis außergerichtliche Inkassokosten sowie die gesetzlichen Zinsen ab Mietbeginn für die abgelaufenen Mietzeiten.
  5. Im Falle einer Beschädigung des Mietmaterials hat der Mieter Schadensersatz zur Deckung der Reparaturkosten zu leisten.
  6. Sollten Materialien und Zubehör fehlen, werden Ersatzkosten fällig. Der Wiederbeschaffungswert im Verlustfall entspricht dem in dieser Vereinbarung genannten Zeitwert.

5. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

  1. Bei Verlust oder Diebstahl des Materials haftet der Mieter in jedem Fall in vollem Umfang für den Schaden, der The Old Man entsteht.
  2. The Old Man kann nicht für Personenschäden oder Schäden jeglicher Art, unabhängig von der Ursache, vor, während oder infolge der Anmietung von Ausrüstung oder der Teilnahme an einer Veranstaltung von The Old Man haftbar gemacht werden. Zu den Schäden zählen auch Folgeschäden.
    Ausgenommen hiervon ist die gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aufgrund nachweisbarer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von The Old Man.
  3. Mieter und/oder Teilnehmer sind sich der Tatsache bewusst, dass die Teilnahme an von The Old Man organisierten Veranstaltungen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf – Führungen, Ausflügen, Wettbewerben, (Eröffnungs-)Partys und/oder Unterrichtsstunden für sich selbst erfolgt Risiko. Gleiches gilt für die Vermietung von zur Verfügung gestellten Materialien.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Mieters und/oder Teilnehmers, diese Erklärung/Anweisung zu erhalten, während der Erklärung aufmerksam zu sein und der Erklärung beizuwohnen. Der/die Mieter und/oder der/die Teilnehmer ist/sind sich darüber im Klaren, dass die Erklärung/Anweisungen nicht garantieren, dass mögliche Katastrophen und Schäden, materieller und/oder immaterieller Art, einschließlich Personenschäden, verhindert werden können, und stellt The Old Man auch in diesem Fall entschädigt für. Die Mitarbeiter dienen lediglich der Unterstützung und geben keine Garantie dafür, dass Katastrophen und/oder Unfälle verhindert werden können.
  5. Eltern/Betreuer und andere Aufsichtspersonen sind jederzeit für das Verhalten der Minderjährigen, Einzelpersonen oder Gruppen, die sie begleiten, verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
  6. Die Haftung von The Old Man ist auf den Betrag beschränkt, den die Haftpflichtversicherung von The Old Man im jeweiligen Fall auszahlt.
  7. Der/die Mieter und/oder der/die Teilnehmer stellen The Old Man von allen Ansprüchen frei, die andere gegen The Old Man im Zusammenhang mit seinen Handlungen oder Unterlassungen geltend machen könnten.
  8. Der Old Man ist nicht verpflichtet, in Streitigkeiten einzugreifen, an denen er nicht beteiligt ist.
  9. Der/die Mieter und/oder Teilnehmer müssen eine ordnungsgemäße private Haftpflichtversicherung (AVP) abschließen.
  10. Der/die Mieter ist/sind verpflichtet, eine Versicherung über den im Vertrag angegebenen Wiederbeschaffungswert abzuschließen, wobei der Mietpreis in keinem Fall mitversichert/verrechnet werden kann, da es sich um eine Dienstleistung und nicht um den Mietwert handelt Eigentum.
  11. Wenn die Versicherung einen Betrag auszahlt, der unter dem Wiederbeschaffungswert (dem in dieser Vereinbarung genannten aktuellen Wert) liegt, ist der/die Mieter verpflichtet, die Differenz innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung der Differenz an The Old Man zu zahlen. Der/die Mieter wird(n) seinen/ihren Versicherer immer anweisen, die Beträge an The Old Man per Überweisung auf das Konto mit der IBAN NL77ABNA054120200 zu zahlen.

6. VERKEHRS- UND SEGELREGELN

  1. Mieter und/oder Teilnehmer erklären, die allgemeinen Verkehrsregeln (Geh- und Radweg) einzuhalten.
  2. Mieter und/oder Teilnehmer erklären, dass sie sich der allgemeinen Verkehrsregeln auf dem Wasser bewusst sind, wenn die Aktivität auf dem Wasser stattfindet.
  3. Mieter und/oder Teilnehmer müssen dafür sorgen, dass die Belästigung anderer auf dem Wasser und der Anwohner so gering wie möglich gehalten wird.
  4. Die wichtigsten Segelregeln sind:
    • Segeln Sie immer mit einer solchen Geschwindigkeit nach Steuerbord (rechts), dass keine störende Wellenbewegung entsteht.
    • Halten Sie sich jederzeit an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
    • Die gewerbliche Schifffahrt (auch Ausflugsschiffe) hat immer Vorrang.
    • Stellen Sie sicher, dass für andere klar ist, in welche Richtung Sie segeln. Nähern Sie sich Brücken so, dass Sie für den Gegenverkehr sichtbar sind.

7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen erklärt der/die Mieter und/oder Teilnehmer, seine/ihre Angaben wahrheitsgemäß gemacht bzw. vervollständigt zu haben, diese Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und mit den vorstehenden Bestimmungen einverstanden zu sein.

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